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Mietrecht

Wir beraten und vertreten unsere Klienten in sämtlichen Bereichen des Mietrechts, sowohl in ihrer Eigenschaft als Vermieter als auch als Mieter. Wir unterstützen unsere Klienten bei Vertragsverhandlungen sowie bei der Redaktion und Prüfung von Mietverträgen und beraten hinsichtlich sämtlicher Fragestellungen während laufendem Mietverhältnis (Mängel am Mietobjekt, Mietzinshinterlegungen, Untermietverträge, Geschäftsübertragungen, Vertragsauflösung, etc.).

Weiter verfügen unsere Anwälte über ausgewiesene Erfahrung im Zusammenhang mit der Anfechtung von Mietzinserhöhungen und Kündigungen sowie betreffend Ausweisungsverfahren. ln sämtlichen Bereichen vertreten wir unsere Klienten auch vor Schlichtungsbehörden und Mietgerichten.