Wir beraten und vertreten unsere Klienten in allen Fragen des öffentlichen und privaten Bau- und Immobilienrechts, einschliesslich dem Kauf und Verkauf von Immobilien, dem Abschluss von Bau- und Werkverträgen, sowie im Industrie- und Anlagenbaurecht, der Gründung, Organisation und Verwaltung von Stockwerkeigentumsgemeinschaften sowie der Finanzierung von Grundstückskäufen.
Zudem beraten und vertreten wir Klienten im öffentlichen Bau- und Baubewilligungsrecht, im Raumplanungs- und Umweltrecht, im Infrastruktur- und Enteignungsrecht sowie im öffentlichen Beschaffungswesen (Vergaberecht). Wir verfügen sodann über ausgewiesene Erfahrung beim Erwerb von Liegenschaften in der Schweiz durch Personen im Ausland.