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Familienrecht, Erbrecht und Nachfolgeplanungen

Unsere Tätigkeit im Bereich des Zivilrechts umfasst unter anderem das Ehegüterrecht sowie das Ehescheidungsrecht.

Sodann verfügen wir über ausgewiesene Erfahrung im gesamten Bereich des Erbrechts und beraten und vertreten Familienunternehmungen und Einzelunternehmer bei ihrer Nachfolgeplanung einschliesslich der Ausarbeitung von Ehe- und Erbverträgen sowie von Testamenten und bei der Vertretung vor der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Wir sind zudem als Willensvollstrecker tätig.